Kostenübernahme

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über die staatliche Erlaubnis zur heilkundlichen Behandlung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen bin, werden die Kosten für meine psychotherapeutischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Hierzu benötige ich lediglich einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Die ersten Sitzungen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Probatorik sind antragsfrei. Dann stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse, welcher in der Regel problemlos bewilligt wird.
Private Krankenversicherung
Aufgrund der massiven psychotherapeutischen Unterversorgung für gesetzlich Versicherte, habe ich mich als niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung dazu entschieden, mich dementsprechend auf die Behandlung gesetzlich Versicherter zu konzentrieren. Wenn Sie privat versichert sind, ist es empfehlenswert, sich an eine Privatpraxis für Psychotherapie zu wenden. Dort sind die Wartezeiten erfahrungsgemäß deutlich geringer.
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